Nowyje Iswestija": Adelstitel werden in Russland gern gekauft
Das Interesse für verschiedenste Titel und Ehrenbezeichnungen aus der früheren Epoche wacht in Russland langsam wieder auf, stellt die "Nowyje Iswestija" am Freitag fest.
Seit einiger Zeit ist es in den Elitekreisen Moskaus eine Mode geworden, eigene Namen mit Präfixen wie "Fürst", "Graf" oder "Baron" zu versehen. Den Interessenten stehen mehrere Institutionen zur Verfügung, die jeden beliebigen zahlungskräftigen Bürger mit einem hohen Titel auszustatten bereit sind.
So behauptet die "Russische Adelsgesellschaft ,Neue Elite Russlands'", dass sie "nach den vom Justizministerium der Russischen Föderation erteilten Vollmachten" handle.
Eine andere Organisation, "Die neue Welteleite", hat vor, Präsident Wladimir Putin in den nächsten Tagen den Ritterorden der Einigung zu überreichen. Zuvor erkannte sie dem Staatschef den Fürstentitel zu.
Egal wie Putin bezeichnet wird - ob Wladimir Wladimirowitsch oder Fürst Wladimir - sein politisches Gewicht wird sich dadurch kaum ändern. Anders ist es aber um Beamte niedrigeren Ranges und um Geschäftsleute mit höheren Ambitionen bestellt. Sie empfinden das oftmals als einen Passierschein in die High Society der russischen Gesellschaft. Der Rummel um die Titel hat die höchsten gesellschaftspolitischen Kreise erreicht.
Im Internet lassen sich Angebote von Institutionen finden, die alle mit einem Adelstitel ausstatten wollen, die bereit sind, dafür zu zahlen. Ein Fürsten-Titel wiegt 12 000 Euro, ein Graf 8000 und ein Baron 5500 Euro. Der Interessent reicht eine Passkopie, zwei Passbilder und eine Autobiographie ein und kann innerhalb von ein paar Wochen ein vollständiges Paket von Dokumenten über die Verleihung des Adelstitels abholen.
Vom Standpunkt des Gesetzes ist der Verkauf von Adelstiteln in Russland ein durchaus legales Geschäft. "Die Frage der Adelstitel wird in den Normativakten Russlands nicht erwähnt", so Dmitri Tscherepkow, Jurist des Moskauer Anwaltskollegiums "Knjasew und Partner". "Deshalb darf eine jede Gruppe von Bürgern eine Institution beim Justizministerium bzw. den Steuerbehörden eintragen lassen und die Adelstitel und Urkunden im eigenen Namen nach der Abführung entsprechender Gebühren verkaufen."
Ein Geschäftsmann kann in dem Fall nicht wegen Verkaufs einer nicht existierenden bzw. nachgeahmten Ware strafrechtlich belangt werden, weil "die Verleihung von Titeln vom Gesetz in keiner Weise geregelt ist", stellt der Jurist fest.